Allgemeine Vertragsbedingungen Schwimmschule Limmat Sharks Zürich
1. Anmeldung
Anmeldungen für alle Kurse erfolgen über unsere Homepage https://limmatsharks.com/schwimmschule/. Auf der Website werden mit dem Ampelsystem verfügbare Plätze angezeigt. Das Eingangsdatum ist verbindlich für die Platzreservation. Eine Anmeldung via Website ist bis zum 2. Kurstag möglich. Spätere Einstiege in laufende Kurse sind nur in Rücksprache mit der Schwimmschulleitung möglich. Kursteilnehmende sind nicht automatisch für den Folgekurs (Trimesterkurs) angemeldet.
Mit der Anmeldung für einen Kurs an unsere Schwimmschule sind die Teilnehmenden automatisch Mitglied in unserem Verein.
2. Anmeldebestätigung
Nach der Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Kursstart erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung und ein Kursangebot per Mail mit finalen Informationen. Eine Anmeldung garantiert keine 100% Kursteilnahme. Ist der Kurs bereits voll, wird bis zu Kursbeginn eine Warteliste geführt. Diese Liste wird nach Kursbeginn gelöscht. Erst mit der Anmeldebestätigung ist eine Kursteilnahme garantiert.
3. Kursdurchführung
Melden sich für einen Gruppenkurs weniger als 5 Teilnehmende an, behalten wir uns vor den Kurs nicht durchzuführen. Bei Nichtdurchführung des Kurses werden die Teilnehmenden entsprechend rechtzeitig informiert. Ein Kurs kann auch nach dem Startdatum noch geändert, verschoben oder abgesagt werden.
4. Abmeldung
Die Abmeldung vom gesamten Schwimmkurs hat schriftlich per E-Mail an schwimmschule@limmatsharks.com zu erfolgen. Bei einer Abmeldung fallen folgende Gebühren an:
- Ab dem Tag des Kursbeginns: 100% des Kursgeldes
Diese Regelung gilt für alle Gruppenkurse, Intensivkurse und den Talentsquad. Im Falle einer Abwesenheit einer einzelnen Lektion während einem Gruppenkurs (beispielsweise durch Krankheit) ist keine Abmeldung erforderlich.
Von Privatlektionen hat man sich direkt bei den Schwimmlehrpersonen abzumelden. Erfolgt die Abmeldung weniger als 24h vor der Lektion sind die Kosten der gebuchten Lektion geschuldet.
5. Rechnungen
Rechnungen werden zwei Wochen nach Kursstart versendet. Im Falle von offenen Rechnungen behalten sich die Limmat Sharks das Recht vor, keine neuen Kursanmeldungen der jeweiligen Person zu berücksichtigen.
7. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Rechnung 30 Tage netto. Versäumte Lektionen aufgrund von Krankheit, Unfall, Schule oder private Anlässe werden nicht rückerstattet. Es ist der komplette Kursbetrag fällig, auch wenn nicht alle Lektionen besucht werden. Es werden keine Kurskosten rückerstattet. Die Teilnehmer können mit einem Arztzeugnis bei ihrer Annullierungskostenversicherung (z.B. bei Allianz) die ausgefallenen Kurskosten zurückverlangen.
8. Mahnungen
Erfolgt nach einer Rechnungsstellung nicht innerhalb von 30 Tagen eine Zahlung wird eine erste, kostenfreie Mahnung gestellt. Diese 1. Mahnung ermöglicht eine Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Sollte die Zahlung ausbleiben wird eine zweite Mahnung mit Mahnkosten von 20 CHF und 7 Tagen Zahlfrist gestellt. Bei erneutem Ausbleiben der Zahlung folgt eine dritte und letzte Mahnung mit 40 CHF Mahngebühr und weiteren 7 Tagen Zahlfrist. Bleibt die Zahlung aus, wird eine Betreibung eingeleitet.
Ab der 2. Mahnung müssen die Mahngebühren zusätzlich zu den Kurskosten bezahlt werden.
9. Kursbeginn / Treffpunkt
Dieser ist je nach Hallenbad unterschiedlich. Beachten Sie dazu die Angaben auf der Kursausschreibung und Anmeldebestätigung sowie die Anweisungen der Lehrperson. Im Hallenbad Oerlikon ist der Treffpunkt grundsätzlich innerhalb des Hallenbads direkt am Beckenrand. Eltern, Erziehungsberechtige oder Begleitpersonen dürfen Kinder beim ersten Schwimmkurs ins Bad begleiten. Ab der zweiten Lektion bitten wir sie draussen zu bleiben.
10. Absenzen
Ein Anspruch auf Nachholen verpasster Lektionen besteht nicht. Bei Abwesenheit der Lehrperson ist eine Vertretung durch eine andere Lehrperson auch ohne vorgängige Ankündigung zulässig. Wegen Abwesenheit der Lehrperson ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nach Möglichkeit nachgeholt.
11. Gesundheit und Hygiene
Bei folgenden Symptomen gilt absolutes Schwimmverbot:
Fieber, Ohren-, Augenentzündung, Durchfall, ansteckende Krankheiten, Läuse, starke Erkältung, extremer Husten oder offene Wunden.
Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badekleidern gestattet. Die Kursteilnehmenden erhalten eine Limmat Sharks Badekappe, diese ist grundsätzlich während dem Unterricht zu tragen. Eltern dürfen sich nicht in der Schwimmhalle aufhalten.
12. Allgemeine Hinweise
Während allen Schwimmlektionen gelten die Regeln der jeweiligen Badeanlage. Video- und Fotoaufnahmen sind nicht erlaubt.
13. Versicherung
Die Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.
14. Datenschutz
Sämtliche erhobenen Daten dienen ausschliesslich der Bearbeitung durch das Sekretariat sowie der Schwimmschulleitung der Limmat Sharks Zürich im Rahmen der administrativen Kursabwicklung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer materielles Recht. Gerichtsstand ist Zürich (Oerlikon).